§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Leistungserbringers.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leistungserbringers, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Leistungserbringer mittels entsprechender übermittelter & ggf. nachzuweisender Bestätigung zustande. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind Leistungserbringer und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
Alle Ansprüche gegen den Leistungserbringer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Leistungserbringers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Leistungserbringers an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Rechnungen des Leistungserbringers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Leistungserbringer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Reservierung unter Bekanntgabe einer verbindlichen Ankunftszeit am Tag vor der Anreise zu bestätigen.
Ohne Bestätigung bzw. bei verspäteter Anreise verfällt die Buchung.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, stattdessen bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Leistungserbringer ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers
Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:
Flex Rate
Für Stornierungen bis 48 Stunden vor Anreisedatum bieten wir eine kostenfreie Umbuchung an. Hiernach erheben wir eine Stornogebühr von 100% des Gesamtrechnungsbetrages. Erstattungen sind nicht möglich.
Nicht erstattbare Rate
Im Falle einer Stornierung beträgt die Stornogebühr 100% des Gesamtrechnungsbetrages.
Reist der Kunde nicht zur vereinbarten Ankunftszeit an, so behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, die Buchung zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe der vereinbarten Anzahlung in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch an den gebuchten Kontingenten des Kunden erlöscht zu diesem Zeitpunkt und die bis dahin bereitgestellten Betten oder Zimmer können seitens des Leistungserbringers anderweitig vergeben werden. Der Beherbergungsvertrag gilt als erloschen. Für Buchungen ohne angegebene Anreisezeit gilt dieser Tatbestand ab 18:00 Uhr des Anreisetages.
Es gelten gesonderte Stornobedibgungen für Gruppenreservierungen (> 10 Personen) und im Zeitraum um SILVESTER welche induviduel mirgeteilt werden.
Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten.
Der Leistungserbringer kann den Kunden jedoch für Storno- / Schadensersatzforderungen für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig.
Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.
§ 5 Rücktritt des Leistungserbringers
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Leistungserbringers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Hostels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend:
- Buchungen für Personen ohne gültiges Lichtbilddokument beim Check-in, als auch Personen mit Berliner Meldeadresse
- Buchungen für Junggesellen- & -Innen-Verabschiedungen ohne entsprechende Benachrichtigung bei Buchungsanfrage,
- Buchungen von Festivalteilnehmern ohne entsprechende Benachrichtigung bei Buchungsanfrage,
- Buchungen für Monteure ohne entsprechende Benachrichtigung bei Buchungsanfrage,
- Das Mitführen von Tieren jedweder Art
- Buchungen für Personen rassistischer, antisemitischer oder rechtsradikaler Weltanschauungen
Bei berechtigtem Rücktritt des Leistungserbringers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Ist keine Anreisezeit vereinbart, werden die Zimmer bis 18:00 freigehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Leistungserbringer bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.
§ 7 Haftung des Leistungserbringers
Der Leistungserbringer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind im Rahmen geltenden Rechts ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Leistungserbringer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Leistungserbringer beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Leistungserbringers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Leistungserbringers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Dem Kunden ist bekannt, das eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes des Leistungserbringers darin besteht, das u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, die Gäste eines Mehrbettzimmers sich einen Schlüssel teilen und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben.
Der Leistungserbringer stellt einen Hotelsafe für Wertgegenstände und in jedem Mehrbettzimmer ausreichend Spinde für sonstige Gegenstände zur Verfügung. Die Nutzung, bzw. die autorisierte Abgabe und Abholung verwahrter Gegenstände des Hostelsafes wird lediglich werktags zwischen 12:00 und 15:00 Uhr, an Wochenenden nach Absprache gewährleistet.
Sind eingebrachte Wertgegenstände im Hotelsafe deponiert, und sonstige Gegenstände im Spind eingeschlossen, richtet sich die Haftung des Leitungserbringers nach den Gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch das 100fache des Zimmerpreises, höchstens 3.500,- €, für Wertsachen und Bargeld maximal 800,-€; andernfalls ist der Leistungserbringer bis auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von der Haftung frei.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Leistungserbringer Anzeige macht (§ 703 BGB).
§ 8 Haftung des Kunden
Der Aufenthalt des Gastes obliegt der durch Aushang veröffentlichten und hier u.a. Hausordnung seitens des Leistungserbringers. Jedweder Verstoß kann vom Leistungserbringer mit Hausverweis ohne Kostenersatz geahndet werden. Verstöße, die darüber hinaus Kosten durch Schäden an Einrichtung und Inventar, erhöhten Reinigungsbedarf oder Leistungen Dritter für Instandhaltung und Gewährleistung der Betriebsaufrechterhaltung zur Folge haben, werden dem Kunden mittels pauschalisierten Schadensersatzes in Rechnung gestellt.
§ 9 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen vom Leistungserbringer als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch auch regekmäßig gelöscht, um keine unnötigen Datensätze aufzubewahren. In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet.
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§ 10 Wahrung der Privatsphäre
Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer teilt der Kunde das Zimmer und den Schlüssel mit Ihm unbekannten Dritten.
Dem Kunden obliegt die Buchung eines Privatzimmers, wenn er hiermit nicht eiverstanden ist. Die Zimmer werden während der Belegung täglich zwischen 11:00 und 16:00 vom Personal des Leistungserbringers begangen, um den Müll zu entfernen, und falls möglich, den Boden zu fegen und / oder zu wischen. Es obliegt dem Kunden darauf hinzuweisen, dass dies nicht gewünscht ist.
Dem Leistungserbringer wird mit diesem Bescheid allerdings nicht das Recht auf Zimmerbegehung entzogen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand / Gebrauch zu überzeugen.
Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, Eingangsbereiche und Flure zur Vorbeugung von Diebstählen mittels Kameraaufzeichnungen zu überwachen. Die Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen vernichtet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Leistungserbringers.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Leistungserbringers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Leistungserbringers.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Liebe Gäste,
Im Interesse eines problemlosen und angenehmen Miteinanders bitten wir herzlixt um die Beachtung folgender Punkte:
Einen wunderschönen und blumigen Aufenthalt wünscht
Das Sunflower Hostel Team