18. August 2021 | Sunflower news

Ab dem 20.08.21: Impf- oder Genesenenbescheinigung oder negativer Schnelltest notwendig

Sehr kurzfristig hat der Berliner Senat beschlossen, dass nun auch für Aufenthalte in Berliner Hostels und Hotels eines der folgenden Dokumente vorzulegen sind:

- Covid19-Impfbescheinigung
- Covid19-Genesenenbescheinigung - diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Bescheinigung über einen negativen Covid19-Antigen-Schnelltest. Diese darf bei Ankunft nicht älter 24 Stunden sein. Bei Aufenthalten von mehr als 2 Tagen ist an jedem 3. Tag ein neuer, aktueller Negativtestbescheid vorzulegen.

Diese Regelung tritt ab dem 20.08.2021 in Kraft.

Bitte stellt sicher, dass Ihr bei Ankunft die entsprechenden Belege bei Euch führt.

Bleibt gesund!


Die Sonnenblumen